Wohlverhaltensphase
Der letzte Schritt zur Restschuldbefreiung
Die sogenannte Wohlverhaltensphase ist ein wichtiger Bestandteil des Insolvenzverfahrens und der entscheidende Zeitraum auf dem Weg zur Restschuldbefreiung. Während dieser Phase haben Sie die Möglichkeit, aktiv an Ihrer Entschuldung mitzuwirken und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Ihnen am Ende des Verfahrens die restlichen Schulden erlassen werden.

Die Wohlverhaltensphase beginnt nach Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens und dauert in der Regel drei Jahre. In dieser Zeit sind Sie dazu verpflichtet, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Dazu gehört vor allem, dass Sie einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich ernsthaft um eine Arbeit bemühen. Sollten Sie arbeitslos sein, wird erwartet, dass Sie sich beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit melden und aktiv nach einer Beschäftigung suchen.
Ein weiterer wichtiger Punkt während der Wohlverhaltensphase ist die sogenannte Abtretungserklärung. Das bedeutet, dass ein Teil Ihres pfändbaren Einkommens weiterhin an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder abgeführt wird. Dieser verteilt die Beträge an Ihre Gläubiger. Das Existenzminimum bleibt dabei selbstverständlich geschützt.
Neben der Mitwirkungspflicht gehört es auch zu Ihren Aufgaben, dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder jede Veränderung Ihrer finanziellen oder persönlichen Verhältnisse mitzuteilen. Das betrifft zum Beispiel einen Jobwechsel, Gehaltserhöhungen oder einen Umzug. Nur wenn diese Pflichten während der Wohlverhaltensphase erfüllt werden, ist am Ende die Restschuldbefreiung möglich.
Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der Wohlverhaltensphase zu verstehen und sicher einzuhalten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie diesen letzten wichtigen Schritt erfolgreich meistern – für einen echten Neustart ohne Schulden.
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