Insolvenzverfahren für Selbstständige & Kleinunternehmer
Chancen auf einen wirtschaftlichen Neuanfang
Auch Selbstständige und Kleinunternehmer können in finanzielle Schwierigkeiten geraten – etwa durch ausbleibende Zahlungen, Auftragsrückgänge oder unerwartete Belastungen. Wenn die Einnahmen dauerhaft nicht ausreichen, um die laufenden Verbindlichkeiten zu decken, ist oft ein Insolvenzverfahren für Selbstständige und Kleinunternehmer der richtige Weg, um Schulden geordnet abzubauen und einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen.

Ein Insolvenzverfahren für Selbstständige unterscheidet sich in einigen Punkten vom klassischen Verbraucherinsolvenzverfahren. Entscheidend ist zunächst, ob noch eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird oder ob die Selbstständigkeit bereits beendet ist. Während aktive Unternehmer oft ein sogenanntes Regelinsolvenzverfahren durchlaufen, kommt für ehemals Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage.
Im Insolvenzverfahren für Kleinunternehmer werden – ähnlich wie bei Privatpersonen – das vorhandene pfändbare Vermögen und die Einnahmen herangezogen, um die Gläubiger zu befriedigen. Gleichzeitig bleiben Ihnen bestimmte Freibeträge erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wichtig ist, dass auch betriebliche Schulden, also Verbindlichkeiten aus Lieferungen, Krediten oder Leasingverträgen, im Verfahren berücksichtigt werden.
Ein großer Vorteil des Insolvenzverfahrens für Selbstständige ist die Chance auf die Restschuldbefreiung. Diese ermöglicht Ihnen, nach Ablauf der Wohlverhaltensphase schuldenfrei einen Neuanfang zu starten. Voraussetzung ist, dass Sie während des Verfahrens kooperieren, alle notwendigen Unterlagen offenlegen und Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.
Unsere erfahrenen Berater helfen Ihnen dabei, die richtige Verfahrensart zu wählen und begleiten Sie sicher durch das gesamte
Insolvenzverfahren für Selbstständige und Kleinunternehmer. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für Ihren erfolgreichen Neustart.
Folgen eines Insolvenzverfahrens für Selbstständige und Kleinunternehmer
Tatsächlich sind die unmittelbaren Auswirkungen einer Insolvenz für Selbstständige und Kleinunternehmer eher gering. Denn folgende Punkte sind zu beachten:
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Die Wohnung des Schuldners ist geschützt, daher ist das Inventar in der Regel pfändungsfrei.
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Das Auto, das dringend für die Fortführung der Tätigkeit benötigt wird, steht auch unter Schutz.
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Die Grundversorgung mit Bargeld ist gesichert, wenn das Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird.
Entsprechend wichtig ist dem Insolvenzverwalter, dass der Betroffene seine Tätigkeit weiter ausübt. Nur so kann er gemeinsam mit dem Schuldner Lösungen zur Schuldentilgung erarbeiten.
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