Aktuelle Pfändungstabelle

Aktuelle Pfändungstabelle 2024 / 2025: Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2024
Jedes Jahr zum 1. Juli wird die Pfändungsfreigrenze gemäß § 850c ZPO angepasst. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) legt den Grundfreibetrag, Unterhaltszuschläge und den maximalen Pfändungsfreibetrag fest.
So finden Sie Ihre Pfändungsfreigrenze in der Tabelle:
Suchen Sie zunächst nach der Zeile, die zu Ihrem Nettoeinkommen passt. In der Spalte mit der Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten finden Sie Ihre Pfändungsfreigrenze