Insolvenzverschleppung
Warum rechtzeitiges Handeln so wichtig ist
Gerade für Selbstständige, Unternehmer und Geschäftsführer ist es entscheidend, sich frühzeitig mit dem Thema Zahlungsunfähigkeit auseinanderzusetzen. Wer zu spät reagiert, riskiert nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern auch rechtliche Konsequenzen. In solchen Fällen spricht man von Insolvenzverschleppung. Doch was genau bedeutet das?

Von Insolvenzverschleppung ist die Rede, wenn ein Unternehmen trotz eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt. Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs schreibt das Gesetz vor, dass der Insolvenzantrag spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden muss. Wird dieser Zeitraum überschritten, liegt eine Insolvenzverschleppung vor – eine Straftat, die für die Verantwortlichen ernste Folgen haben kann.
Die Konsequenzen einer Insolvenzverschleppung sind erheblich: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen kann auch eine persönliche Haftung des Geschäftsführers drohen. Das bedeutet, dass die Verantwortlichen unter Umständen mit ihrem Privatvermögen für entstandene Schäden einstehen müssen. Auch der Verlust der Geschäftsführerbefugnis oder ein Eintrag ins Handelsregister können die Folge sein.
Wichtig: Auch wenn es schwerfällt, sich mit der eigenen wirtschaftlichen Notlage auseinanderzusetzen – frühzeitiges Handeln schützt vor einer möglichen Insolvenzverschleppung. Wer rechtzeitig professionelle Hilfe sucht, hat oft noch verschiedene Möglichkeiten, die Situation zu stabilisieren oder ein geordnetes Insolvenzverfahren einzuleiten.
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Insolvenzverschleppung zu vermeiden.
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