Restschuldbefreiung
Der Weg in eine schuldenfreie Zukunft
Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, am Ende von seinen Schulden befreit zu werden und wieder finanziell durchstarten zu können. Dieser Neuanfang wird durch die sogenannte Restschuldbefreiung möglich. Die Restschuldbefreiung bedeutet, dass Ihnen am Ende des Verfahrens die noch offenen Schulden, die Sie nicht begleichen konnten, rechtlich erlassen werden. Damit haben Sie die Chance auf einen Neustart – ohne Altlasten.

Die Restschuldbefreiung ist ein fester Bestandteil des Verbraucherinsolvenzverfahrens und steht Privatpersonen sowie Selbstständigen offen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie während der sogenannten „Wohlverhaltensphase“ bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich aktiv um Arbeit bemühen. Außerdem müssen Sie dem Insolvenzverwalter alle relevanten Informationen zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen offenlegen.
Ein großer Vorteil: Seit einer Gesetzesreform ist die Dauer bis zur Restschuldbefreiung auf drei Jahre verkürzt worden – unabhängig davon, wie hoch Ihre Schulden sind. Diese Frist gilt allerdings nur, wenn Sie während des Verfahrens aktiv mitwirken und die Bedingungen einhalten.
Die Restschuldbefreiung bezieht sich auf alle sogenannten Insolvenzforderungen, also Schulden, die bereits vor Eröffnung des Verfahrens bestanden haben. Ausgenommen davon sind allerdings bestimmte Verbindlichkeiten, zum Beispiel Geldstrafen oder Unterhaltsschulden aus vorsätzlichem Fehlverhalten.
Unsere erfahrenen Berater begleiten Sie auf dem Weg zur Restschuldbefreiung und unterstützen Sie dabei, alle Voraussetzungen zu erfüllen. Gemeinsam entwickeln wir einen Plan, wie Sie die Wohlverhaltensphase sicher meistern und das Ziel eines schuldenfreien Lebens erreichen können.
Lassen Sie sich jetzt beraten und starten Sie in eine schuldenfreie Zukunft – wir sind an Ihrer Seite!