Insolvenzdauer

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Wer überlegt, ein Insolvenzverfahren zu beantragen, stellt sich oft als Erstes die Frage: Wie lange dauert das Insolvenzverfahren eigentlich? Die sogenannte Insolvenzdauer beschreibt den Zeitraum vom Antrag auf Eröffnung des Verfahrens bis zur endgültigen Restschuldbefreiung – also dem Zeitpunkt, an dem Sie offiziell schuldenfrei sind.

Ein Stapel Ordner voller Papiere auf einem Tisch.

Seit einer gesetzlichen Reform beträgt die Insolvenzdauer für Privatpersonen und ehemals Selbstständige in der Regel drei Jahre. Diese verkürzte Verfahrensdauer gilt unabhängig davon, wie hoch die Schulden sind und ob während des Verfahrens überhaupt Zahlungen an die Gläubiger erfolgen können. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie während des gesamten Verfahrens aktiv mitwirken und alle gesetzlichen Pflichten erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie einer zumutbaren Arbeit nachgehen oder sich nachweislich um eine Arbeitsstelle bemühen.


Die Insolvenzdauer setzt sich aus verschiedenen Phasen zusammen: Zunächst erfolgt das sogenannte Eröffnungsverfahren, in dem geprüft wird, ob die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren vorliegen. Danach beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren, in dem Ihr pfändbares Vermögen und Einkommen an die Gläubiger verteilt wird. Im Anschluss daran schließt sich die Wohlverhaltensphase an, in der Sie weiterhin bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.


Am Ende dieser Zeit steht dann die Restschuldbefreiung – der rechtliche Schuldenerlass, mit dem Ihnen ein wirtschaftlicher Neuanfang ermöglicht wird. Wichtig zu wissen: Die Insolvenzdauer kann sich verlängern, wenn Sie gegen Mitwirkungspflichten verstoßen oder wichtige Informationen nicht angeben.


Unsere erfahrenen Berater informieren Sie umfassend über den Ablauf und die genaue Insolvenzdauer in Ihrem individuellen Fall. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren und sorgen dafür, dass Sie alle Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung sicher erfüllen.



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