P-Konto-Bescheinigung

So schützen Sie Ihr Guthaben vor Pfändungen

Wenn Sie von einer Kontopfändung betroffen sind, kann es passieren, dass Ihr gesamtes Guthaben eingefroren wird. In einer solchen Situation ist es besonders wichtig, Ihr Existenzminimum zu sichern. Genau dafür gibt es das sogenannte Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Damit Ihr Konto diesen besonderen Schutzstatus erhält, benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung. Diese Bescheinigung bestätigt, welcher Betrag auf Ihrem Konto vor Pfändungen geschützt ist.

Ein Stapel Ordner voller Papiere auf einem Tisch.

Die P-Konto-Bescheinigung legt fest, bis zu welcher Höhe Ihr monatliches Einkommen unpfändbar bleibt. Der Grundfreibetrag ist gesetzlich geregelt und wird regelmäßig angepasst. Wenn Sie Unterhalt für Kinder zahlen oder Sozialleistungen für weitere Personen in Ihrem Haushalt erhalten, kann der geschützte Betrag sogar höher ausfallen. Damit diese zusätzlichen Freibeträge anerkannt werden, ist es notwendig, eine P-Konto-Bescheinigung vorzulegen.


Viele Betroffene wissen nicht, dass sie die P-Konto-Bescheinigung nicht nur beim Arbeitgeber oder beim Sozialamt bekommen, sondern auch direkt bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Unsere Beratungsstelle stellt Ihnen die P-Konto-Bescheinigung unkompliziert und schnell aus – oft schon im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs. So stellen Sie sicher, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Sie trotz Pfändung über das notwendige Geld verfügen können.


Wichtig: Die P-Konto-Bescheinigung muss der Bank vorgelegt werden, damit der erhöhte Freibetrag auch tatsächlich auf dem Konto berücksichtigt wird. Ohne diese Bescheinigung bleibt meist nur der Grundfreibetrag geschützt – selbst wenn Ihnen rechtlich eigentlich ein höherer Betrag zusteht.



Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre P-Konto-Bescheinigung zu beantragen und helfen Ihnen bei allen weiteren Schritten zur Schuldenregulierung. Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch – wir sind für Sie da!