Gerichtskosten im Insolvenzverfahren

Diese Gebühren kommen auf Sie zu

Wer ein Insolvenzverfahren anstrebt, möchte in der Regel schuldenfrei neu anfangen. Doch viele Betroffene fragen sich: Welche Gerichtskosten entstehen im Insolvenzverfahren – und kann ich mir das überhaupt leisten? Tatsächlich fallen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens verschiedene Kosten an, insbesondere die sogenannten Gerichtskosten. Diese Gebühren decken den Verwaltungsaufwand des Gerichts sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters ab.

Ein Stapel Ordner voller Papiere auf einem Tisch.

Die Höhe der Gerichtskosten im Insolvenzverfahren richtet sich dabei nach der Art des Verfahrens und der Anzahl der Gläubiger. Im sogenannten Verbraucherinsolvenzverfahren – also bei Privatpersonen – bewegen sich die Gerichtskosten in der Regel zwischen einigen Hundert bis zu wenigen Tausend Euro. Neben den reinen Gerichtsgebühren fallen auch Kosten für den Insolvenzverwalter an, der das Verfahren begleitet und für die ordnungsgemäße Verteilung der vorhandenen Mittel sorgt.


Wichtig zu wissen: Wenn Sie die Gerichtskosten im Insolvenzverfahren nicht sofort bezahlen können, besteht die Möglichkeit, eine Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen. Das bedeutet, dass die Kosten zunächst vom Staat übernommen werden. Die Rückzahlung erfolgt dann – wenn überhaupt – erst zu einem späteren Zeitpunkt und auch nur dann, wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert. Diese Stundung erleichtert vielen Menschen den Zugang zum Insolvenzverfahren und damit den Weg in einen schuldenfreien Neuanfang.


Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie dabei, genau zu prüfen, welche Gerichtskosten im Insolvenzverfahren auf Sie zukommen und ob eine Stundung in Ihrem Fall möglich ist. Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung und begleiten Sie Schritt für Schritt durch das gesamte Verfahren.



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