KP Concepts
Schuldnerberatung und Firmeninsolvenzen
Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt bei einer Regelinsolvenz –
die sogenannte Firmeninsolvenz–
Was ist eine Regelinsolvenz (Firmeninsolvenz)? Informieren Sie sich hier!
Es gibt zwei Insolvenzformen:
Regelinsolvenz (Firmeninsolvenz)
Für Selbstständige und Unternehmer*innen ist die Regelinsolvenz vorgesehen. Regelinsolvenz (Firmeninsolvenz) können nur insolvente Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler durchlaufen.
Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz
Für Privatpersonen ist die Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz vorgesehen.
Ehemals Selbstständige, die keine Schulden aus Beschäftigungsverhältnissen und maximal 19 verschiedene Gläubiger*innen haben, werden mit Privatpersonen gleichgestellt und kommen ebenfalls in eine Verbraucherinsolvenz.
Ob Regelinsolvenz (Firmeninsolvenz) oder Verbraucherinsolvenz. Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen. Für Selbstständige ist die Regelinsolvenz eine Chance, sich von allen Schulden zu befreien und einen unbelasteten Neuanfang vorzubereiten. Zwar ist es immer besser, die Regelinsolvenz zu vermeiden, aber Sie brauchen auch keine Angst vor diesem Schritt zu haben. Die Auswirkungen sind weniger gravierend, als viele glauben.
KP Concepts - Ihr Schuldnerberater in Nettetal
Erläuterung:
Wie lange dauert ein Regelinsolvenzverfahren?
Die Insolvenzordnung wurde mehrfach überarbeitet und eine Regelinsolvenz (Firmeninsolvenz) hat dieselbe Dauer wie eine Verbraucherinsolvenz. Waren es früher mindestens sechs Jahre, dauert die Wohlverhaltensphase heute auch für Selbstständige nur drei Jahre. Das gilt für Verfahren, die nach dem 30.09.2020 beantragt wurden, für ältere Verfahren gelten hinsichtlich der Dauer Übergangsregeln.
Kann meine Selbstständigkeit trotz Insolvenz weiter geführt werden?
Mit der Erlaubnis des/der Insolvenzverwalter*in können Sie Ihre Selbstständigkeit trotz Insolvenz fortführen! So bedeutet eine Regelinsolvenz (Firmeninsolvenz) keineswegs das Aus für Ihre Selbstständigkeit.
Sogar die Gründung eines neuen Unternehmens ist während des laufenden Insolvenzverfahrens möglich.
Der Ablauf einer Regelinsolvenz (Firmeninsolvenz)
Der Antrag auf Regelinsolvenz (Firmeninsolvenz)
Personen, die in Deutschland leben und selbstständig tätig sind, können einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens stellen. Für Verbraucher*innen (z. B. Angestellte, Erwerbslose, Rentner*innen etc.) ist die Verbraucher- oder Privatinsolvenz eingeführt. Zuständig ist das Amtsgericht am jeweiligen Wohnort oder seinen Geschäftssitz (bei Unternehmen).
Was vielen nicht bekannt ist:
Auch Gläubiger*innen haben die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag gegen ihre Schuldner*innen zu stellen, um diese zur Zahlung ihrer Schulden zu bewegen. Man spricht dann im Unterschied zum Eigenantrag von einem Fremdantrag. Sie werden dann durch das Insolvenzgericht informiert. Sie können dann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen oder einen Eigenantrag stellen. Das sollten Sie auch unbedingt tun, denn nur so können Sie zugleich einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.
Die Eröffnung einer Regelinsolvenz (Firmeninsolvenz)
Die Insolvenzordnung sieht drei Insolvenzgründe vor:
Zahlungsunfähigkeit
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Überschuldung
Das zuständige Gericht prüft den Antrag, um festzustellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens gegeben sind.