KP Concepts
Schuldnerberatung und Firmeninsolvenzen
Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt bei einer Privatinsolvenz –
die sogenannte Verbraucherinsolvenz–
Was ist eine Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)? Informieren Sie sich jetzt hier!
Eine Privatinsolvenz, welche offiziell auch unter dem Begriff Verbraucherinsolvenz bekannt ist, ist ein gerichtlich geführtes Verfahren, welches sich an überschuldete Privatpersonen richtet und die Möglichkeit gibt, sich nach einer Wohlverhaltensphase von ihren Schulden zu befreien. Sie können einen Neuanfang beginnen. Auch Personen, die früher selbstständig waren, können unter bestimmten Bedingungen eine Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) beantragen. Diese ist nur möglich, wenn eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und der Schuldner seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Das Verfahren der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) endet mit der Restschuldbefreiung, bei der der Schuldner von seinen verbleibenden Schulden entbunden wird. Drei Jahre nach der Eröffnung der Privatinsolvenz erteilt das Insolvenzgericht Ihnen durch Beschluss schließlich diese Restschuldbefreiung.
Zusammenfassend gesagt: die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) kann die letzte Hoffnung für überschuldete Privatpersonen sein, sich von ihren Schulden zu befreien.
Was passiert bei einer Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) und wie ist der Ablauf?
Zunächst einmal ist es empfehlenswert, dass Sie sich an Ihre Schuldnerberatung wenden. Sprechen Sie uns einfach an und wir vereinbaren dazu eine kostenlose Erstberatung, bei der wir Ihre Situation unverbindlich analysieren. Zusätzlich bieten wir auch eine Online-Beratung an.
Die Durchführung einer Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) besteht im Wesentlichen aus drei Abschnitten:
Die Vorbereitung
Die Vorbereitung Ihrer Entschuldung beginnt mit einer Aufstellung der gesamten Schuldensituation.
Das Insolvenzverfahren
Das Insolvenzgericht prüft alle Voraussetzungen und eröffnet dann die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz).
Die Restschuldbefreiung
als letzter Schritt im Ablauf einer Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)
KP Concepts - Ihr Schuldnerberater in Nettetal
Erläuterung:
1. Die Vorbereitung einer Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)
Die Vorbereitung Ihrer Entschuldung beginnt mit einer Aufstellung der gesamten Schuldensituation. Anhand einer groben, ersten Einschätzung der Schuldenhöhe, Gläubigeranzahl, Einkommen, Unterhaltsverpflichtungen und vorhandenem Vermögen können wir Ihnen mitteilen, welche Maßnahme in Ihrer Situation die richtige für Ihre Entschuldung ist. Lassen Sie sich dabei von Ihrem Schuldnerberater oder Anwalt unterstützen. Sprechen Sie uns hierzu an.
Alle Gläubiger werden kontaktiert und Ihnen wird Ihre finanzielle Notlage erläutert. Außerdem wird Ihren Gläubigern ein Schuldenbereinigungsplan vorgelegt.
In diesem Plan ist genau aufgeschlüsselt, welchen Anteil Ihrer Schulden Sie überhaupt bezahlen können und wie Sie das machen wollen, ob beispielsweise in Raten oder als Einmalzahlung.
- Lehnt auch nur ein einziger Gläubiger den Plan ab, ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert. Dieser gescheiterte Einigungsversuch muss von einer anerkannten Stelle oder einem Rechtsanwalt bescheinigt werden. Anschließend wird mit diesem Nachweis der Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) gestellt.
- Der Einigungsversuch ist nur erfolgreich, wenn alle Gläubiger zustimmen. In diesem Fall wird keine Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) eröffnet. Sie setzen dann die Vereinbarungen aus dem Schuldenbereinigungsplan um, bis alle Gläubiger befriedigt sind. Danach sind Sie schuldenfrei.
- Eine erfolgreiche außergerichtliche Einigung gelingt allerdings nicht sehr oft, weil die Gläubiger nur ungern auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten wollen.
Wenn in Ihrem Fall die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) der nächste Schritt ist und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, leiten wir die ersten Maßnahmen einer Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ein. Die Voraussetzungen sind:
- Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens befindet sich Ihr Wohnsitz in Deutschland
- Sie sind zahlungsunfähig und können Ihre Schulden nicht weiter bezahlen
- Es besteht keine selbstständige Tätigkeit – andernfalls ist die Regelinsolvenz die richtige Verfahrensart
- Es bestand eine ehemals selbstständige Tätigkeit und es sind weniger als 20 Gläubiger vorhanden
Diese erste Bearbeitung für die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) nimmt ca. 6 Wochen in Anspruch.
Anschließend kann Ihr Insolvenzantrag für die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) unterschriftsfertig erstellt werden. Der Insolvenzantrage wird dann bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht eingereicht und es dauert dann im Schnitt ca. 4 bis 6 Wochen, bis das Privatinsolvenzverfahren durch das Amtsgericht eröffnet wird.
Bitte beachten Sie vorab um folgende Vorgehensweise:
- Eröffnen Sie ein neues Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Wenn Sie Kinder haben und/oder verheiratet sind, erhöht sich der Pfändungsfreibetrag. Sprechen Sie uns hierzu an und wir stellen Ihnen die Bescheinigung zur Verfügung.
2. Das Insolvenzverfahren einer Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)
Das Insolvenzgericht prüft nun alle Voraussetzungen und eröffnet dann die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz):
- wenn Sie zahlungsunfähig sind oder wenn Ihnen die Zahlungsunfähigkeit droht und
- wenn die Kosten des Verfahrens gedeckt sind bzw. wenn Sie erfolgreich einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt haben.
Liegen diese Voraussetzungen vor, so eröffnet das Gericht die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz). Im Ablauf beginnt damit auch die dreijährige Wohlverhaltensphase für den Schuldner.
Das Insolvenzgericht ernennt in seinem Eröffnungsbeschluss Ihren zuständigen Insolvenzverwalter, der das pfändbare Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet und den Erlös gleichmäßig auf die Gläubiger verteilt. Diese Insolvenzmasse umfasst alle Vermögenswerte, die bei einer Zwangsvollstreckung pfändbar wären.
In aller Regel wird dieses Vermögen nicht ausreichen, um die Schulden zu tilgen. Deshalb treten Sie Ihr pfändbares Arbeitseinkommen für drei Jahre an den Treuhänder ab, der das Geld an die Gläubiger weiterleitet.
Diese Abtretungsfrist von drei Jahren ist nichts anderes als die Wohlverhaltensphase – eine sehr wichtige Phase in dem für die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) festgelegten Ablauf.
Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner einigen Obliegenheiten nachkommen und sich bemühen:
- Sie sind verpflichtet, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen oder sich ernsthaft um eine zu bemühen.
- Änderungen der wohnlichen oder beruflichen Situation, der Vermögenssituation und der Einkünfte müssen Sie dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht umgehend mitteilen.
3. Die Restschuldbefreiung als letzter Schritt im Ablauf einer Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)
Drei Jahre nach der Insolvenzeröffnung folgt der letzte Schritt in dem für die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) festgelegten Ablauf. Nun entscheidet das Insolvenzgericht darüber, ob es die Restschuldbefreiung tatsächlich erteilt.
Wenn Sie die oben genannten Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase nicht erfüllt haben, kann Ihnen das Gericht die Restschuldbefreiung versagen.
Haben Sie sich aber nichts zuschulden kommen lassen, wird Ihnen die Restschuldbefreiung gewährt. Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist damit offiziell abgeschlossen und Sie sind wieder schuldenfrei.
Kurzübersicht:
- Wenn Sie nach dem 30.09.2020 Ihre Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) angemeldet haben, erhalten Sie die Restschuldbefreiung nach drei Jahren – unabhängig davon, welche Quote Ihrer Schulden Sie beglichen haben. Auch die Verfahrenskosten müssen Sie dafür noch nicht bezahlt haben.
- Für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, gilt eine gestaffelte Verkürzung mit Zeiträumen zwischen 5 Jahren und 7 Monaten bis hin zu 4 Jahren und 10 Monaten