Schuldenregulierung

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Schuldnerberatung und Firmeninsolvenzen

Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt bei einer Schuldenregulierung

Was ist eine Schuldenregulierung? Informieren Sie sich hier!

Bei einem Schuldenregulierungsverfahren wird mit jedem Gläubiger eine individuelle Vereinbarung zum Schuldenabbau getroffen.

Dazu benötigen Sie zu zunächst einen Überblick über Ihre Schulden.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei einer Schuldenregulierung!

Was bedeutet eine außergerichtliche Schuldenbereinigung/Schuldenregulierung?

Bei einer außergerichtlichen Schuldenregulierung versucht der Schuldner, sich außergerichtlich mit all seinen Gläubigern über den Schuldenabbau zu einigen, indem er ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreitet, das z. B. eine Ratenzahlung beinhalten kann.

 

Die Dauer der Schuldenregulierung hängt auch von der finanziellen Situation des Schuldners ab, der Höhe der Schulden und der Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger.

 

Allgemein geht es bei der Schuldenregulierung darum, die bestehenden Schulden systematisch abzubauen. 

 

Schuldenregulierung – ist diese gesetzlich vorgeschrieben? 

 

Kein Schuldner ist dazu verpflichtet. Wird aber eine Verbraucherinsolvenz angestrebt, muss gemäß der Insolvenzordnung vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht werden.

Vorteile einer außergerichtlichen Schuldenregulierung

Mit einer außergerichtlichen Schuldenregulierung spart der Schuldner die Kosten für das Insolvenzgericht und den Insolvenzverwalter. 

 

Ein weiterer Vorteil ist, dass eine außergerichtliche Schuldenregulierung nicht in öffentliche Register wie die „Schufa“ eingetragen wird. Für Schuldner, die einen wirtschaftlichen Neustart wagen möchten, ist dies besonders wichtig.

 

Eine Schuldenregulierung ohne Insolvenz bringt Vorteile wie:

 

  • Es entstehen keine Verfahrenskosten für eine Privatinsolvenz. Diese liegen oft im vierstelligen Bereich.
  • In der Regel lässt sich durch die einvernehmliche Einigung mit den Gläubigern ein SCHUFA-Eintrag vermeiden.
  • Anders als Insolvenzverfahren wird die außergerichtliche Schuldenregulierung nicht öffentlich bekanntgemacht.

Dauer einer außergerichtlichen Schuldenregulierung

Die Dauer ist individuell und hängt von einigen Faktoren. 

 

Weil verschuldete Verbraucher sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden und häufig nicht in der Lage sind, die erforderliche Geldsumme zeitnah aufzubringen, bedarf es hierfür einer Einigung mit den Gläubigern, in Form einer Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung.

 

Auch die Verhandlungen mit den Gläubigern ist nicht immer einfach.

 

Ablauf eines Schuldenregulierungsverfahren und wie der Schuldenabbau mit einer Schuldenregulierung funktioniert

Im Schuldenregulierungsverfahren versuchen Schuldner und Gläubiger sich zu einigen.

 

Schuldenregulierung – Wenn hiervon die Rede ist, sind Schuldner meist nicht mehr in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Rechnungen bleiben unbezahlt und stapeln sich schon auf dem Tisch. Mahnungen flattern in den Briefkasten. Und oft wächst den Betroffenen ihre Situation über den Kopf. 

 

In solchen Fällen hilft eine Schuldnerberatung. Sprechen Sie uns! Wir können Ihre finanzielle Situation objektiv einschätzen und Ihnen Wege aus den Schulden zeigen, mit einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung.

 

Wenn alle Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben, und alle Informationen vorliegen, erstellten wir einen Schuldenregulierungsplan und geben einen Rat über die Möglichkeiten, die Schulden abzubauen. Gewöhnlich wird den Gläubigern ein Vergleich angeboten, also eine außergerichtliche Vereinbarung, wonach der Gläubiger auf einen Teil seiner Forderungen verzichtet oder Ratenzahlungen akzeptiert. 

 

Dabei sind individuelle Regelungen mit jedem einzelnen Gläubiger möglich. Wenn z. B. ein Gläubiger nicht einverstanden ist, ist ein anderer Gläubiger vielleicht mit einem Vergleich einverstanden. Für den Schuldner kann das schon eine große Erleichterung bedeuten.

Eine Außergerichtliche oder gerichtliche Schuldenregulierung – was ist besser?

Das Gesetz macht ganz klare Vorgaben, wie der Schuldenabbau abzulaufen hat. Aus diesem Grund, können Sie nicht frei entscheiden und die Frage, ob sich ein Schuldner für eine außergerichtliche Schuldenregulierung oder eine Privatinsolvenz entscheidet, stellt sich eigentlich nicht. 

 

§ 305 Absatz 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) schreibt zwingend vor, dass Schuldner zuerst den Weg der außergerichtlichen Schuldenregulierung gehen müssen. Bevor sie nicht z. B. mithilfe eines Anwalts, eines Steuerberaters oder einer Schuldnerberatungsstelle eine außergerichtliche Schuldenregulierung durchgeführt haben, können sie keinen Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz stellen.

 

Eine Schuldenregulierung ohne Privatinsolvenz ist also nicht nur möglich, sondern sogar erstrebenswert. Die außergerichtliche Regulierung bezweckt eine gütliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger und kann so eine Insolvenz vermeiden. Zwar verliert der Gläubiger dabei einen Teil seiner Forderungen, ebenso wie beim Insolvenzverfahren. Bei einer außergerichtlichen Einigung verzichtet er jedoch freiwillig, während er bei der Insolvenz gezwungenermaßen einen Teil seiner Forderungen verliert.

 

Auch für den Schuldner ist die außergerichtliche Schuldenregulierung weitaus vorteilhafter. Denn ein Insolvenzverfahren kostet auch Geld, welches der Schuldner am Ende aus eigener Tasche zahlen muss. Die Kosten für dieses Verfahren richten sich nach der Insolvenzmasse. Das ist das Geld des Schuldners, das zur Verfügung steht, um zwischen den Gläubigern verteilt zu werden und um die Gerichts- und Insolvenzkosten abzudecken. Allein das Gericht und der Insolvenzverwalter können mindestens 2000 bis 3000 Euro kosten. Dieses Geld kann der Schuldner bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern sparen.

KP Concepts - Ihr Schuldnerberater in Nettetal

Hier eine kurze Zusammenfassung der Schuldenregulierung:

1.
Die Analyse

Die finanzielle Situation wird analysiert (Gesamtsituation aller Einnahmen, Ausgaben und Schulden)

2.
Der Schuldenbereinigungsplan

Der Schuldenbereinigungsplan wird erstellt: dieser stellt alle Forderungen und die aktuellen wirtschaftlichen Möglichkeiten des Schuldners dar

3.
Die Verhandlung

Mit den Gläubigern wird verhandelt und der Plan wird eingereicht mit dem Ziel: einvernehmliche Einigung

4.
Die Einigung

Zustimmung der Gläubiger: Wenn alle Gläubiger dem Plan zustimmen, ist die außergerichtliche Einigung erfolgreich abgeschlossen. Nun ist der Schuldner verpflichtet, die vereinbarten Zahlungen regelmäßig zu leisten.

5.
Eventuelle Neuberechnung

Bei Ablehnung eines Gläubigers erfolgt ein verbessertes Angebot. Der Ratenplan wird neu berechnet und eingereicht. 

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